Allgemeine Mietbedingungen
Zum Schutz beider Parteien sind diese Mietbedingungen unbedingt vor Inbetriebnahme eines Mietgeräts zu lesen!
01. Einsatz
Für die gemieteten Gegenstände ist - auch aus Sicherheitsgründen - nur der bestimmte Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten. Die schuldhafte Nichtbeachtung verpflichtet den Mieter zum Schadensersatz und zur Freistellung von Mietox® von Ansprüchen Dritter. Nur die von Mietox® eingewiesenen Personen sind berechtigt, das Mietgerät zu bedienen. Eine Weitervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte durch den Mieter ist untersagt.
02. Ausgabe
Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn vollgetankt und in einem einwandfreien und betriebssicheren Zustand. Der Mieter muss sich bei Übernahme des Mietgeräts von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände, sowie des Zubehörs, prüfen. Mietox® ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich. Etwaige Fehlfunktionen sind Mietox® unverzüglich mitzuteilen. Mietox® ist berechtigt bestellte Mietgeräte aus dem Bestand durch gleichwertige oder bessere Mietgeräte zu ersetzen, falls Mietox® nicht in der Lage ist das bestellte Gerät zur Verfügung zu stellen. Eine Abweichung zu den in den Angeboten abgebildeten Mietgeräten ist jederzeit möglich. Mietox® steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein. Vor Übergabe der Mietgeräte erhält der Mieter eine Einweisung auf das jeweilige Mietgerät. Die Sicherheitsanleitung, sowie die Warnhinweise sind zu beachten. Diese erhält der Mieter bei der Übergabe des Mietgeräts. Eine Ausgabe findet nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweis statt!
03. Rückgabe
Mietgeräte sind vollgetankt zurückzugeben! Es ist nur geeigneter Kraftstoff zu verwenden. Bei 2-Takt-Geräten ist der vom Hersteller empfohlene Motormix zu verwenden. Mietgeräte können - nach vorheriger Absprache - zum Selbstkostenpreis von Mietox® getankt werden. Betriebsmittel werden nach Verbrauch zzgl. einer Servicegebühr in Höhe von 5,00 Euro berechnet.
Die Rückgabe der gemieteten Geräte hat in einem gereinigten Zustand zu erfolgen, sofern eine Reinigung durch Mietox® nicht gebucht wurde. Andernfalls wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 35,00 Euro berechnet. Mietgeräte sind neutral zurückzugeben! Eventuelle Firmen- und/oder Werbeaufschriften sind ohne Beschädigung der Lackierung zu entfernen.
04. Mietdauer
Ein Tagesmietsatz gilt für 24 Stunden nach Abholung des Mietgegenstandes. Wird dieser später als im Mietvertrag vereinbart zurückgebracht, verlängert sich die Mietzeit um eine jeweils voll zu berechnende Tagesmiete. Bei einer Vermietung übers Wochenende (Samstag & Sonntag) wird ein Tagesmietsatz mit mindestens x 1,5 berechnet. Mietox® behält sich das Recht vor, die Berechnungsgrundlage je nach Saison und Mietgerät anzupassen. Die Abholung kann nach Absprache mit Mietox® auch freitags nach 18 Uhr und die Rückgabe montags vor 10 Uhr erfolgen.
05. Beschädigungen
Der Mieter haftet zu 100% für alle Beschädigungen am Mietgerät die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsmäßigen Gebrauch oder andere ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten. Es sei denn die Beschädigungen beruhen auf einen normalen Verschleiß.
Mietox® ist stets bemüht die Geräte in einem guten Zustand zu behalten. Bei eventuellen Ausfällen wird ein Ersatz nach vorhandenen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Eine Haftung seitens Mietox® - auch über entgangene Gewinne des Mieters - ist ausgeschlossen.
06. Haftung
Mietox® übernimmt keine Haftung für Schäden die dem Mieter, einem Dritten oder in sonstiger Weise an Sachen und durch Personen durch dem Mietgegenstand entstehen. Es sei denn, dass Mietox® bei der Entstehung des Schadenvorsatzes oder grobe Fahrlässigkeit des Schadenvorsatzes oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass er die Bedienungsanleitung für das übergebene Mietgerät erhalten und vor der Inbetriebnahme komplett gelesen und verstanden hat. Der Selbstbehalt im Schadensfall des Mietgegenstandes beträgt 250,00 Euro - 2.500,00 Euro. Der Selbstbehalt wird sofort fällig und ist vom Mieter selbst zu leisten. Abtretungen an Dritte sind nicht zulässig.
07. Diebstahl
Der Mieter haftet (Wiederbeschaffungswert) für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Gegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere vor Diebstahl zu sichern und vor Feuer, Wasser, Sturm und sonstigen Witterungseinflüssen zu schützen.
08. Transport
Der Mieter ist für die Ladungs- und Transportsicherung zuständig und verantwortlich, sowie für die Einhaltung der zulässigen der zulässigen Anhänge-, Stütz-, und Achsenlasten. Den Transport des Mietgegenstands zum Mieter und zurück zum Ausgabeort von Mietox® übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Mietox® und dem Mieter, kann der Mietgegenstand unter Verrechnung einer Servicegebühr dem Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung, ebenso wie die Demontage und Rücktransport erfolgen immer auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Angemietete PKW-Anhänger sind nur haftpflichtversichert. Für Schäden haftet der Mieter!
09. Kündigung
Mietox® ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht, den Mietgegenstand Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Mietox® überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat Mietox® das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, hat Mietox® das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.
10. Preise
Die gültigen Mietpreise ergeben sich aus der jeweiligen aktuellen Preisliste. Die Preise beinhalten nicht die Kosten für Transport, Reinigung oder sonstige Dienstleistungen, die über die reine Gestellung des Mietgegenstandes hinausgehen. Der Mietpreis ist nach Wahl von Mietox® fällig bei Übergabe, Rückgabe oder nach erhalt der Rechnung. Die angegebenen Artikelpreise sind marktgerechte Preise. Sofern nicht andere Mengeneinheiten angegeben, bezieht sich der Mietpreis immer pro 1 Stück Artikel ohne Preisangabe, Abnahme in größeren Stückzahlen oder Mengenrabatte sind vorher anzufragen. Preise sind freibleibend und können sich bei Marktänderung anpassen. Kraftstoffe und Verschleißteile sind nicht im Mietpreis enthalten.
11. Kaution
Bei der Anmietung eines Mietgegenstandes wird vom Mieter eine Kaution bei Mietox® hinterlegt. Die Höhe der Kaution wird durch Mietox® festgesetzt. Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche seitens Mietox® bei Rückgabe des Mietgegenstands unverzinst erstattet. Die Höhe von Forderungen seitens Mietox® wird durch die Kaution nicht begrenzt.
12. Verbindlichkeit
Reservierungen erfolgen unverbindlich! Ein Anspruch auf Überlassung des Mietgegenstands besteht somit erst mit dem Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages. Reservierungen sind lediglich bis spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt für Mietox® bindend. Danach kann Mietox® über den reservierten Mietgegenstand wieder frei verfügen.