1) Geltungsbereich
1.
Diese AGB gelten für sämtliche Vermietungen und damit zusammenhängende Leistungen von Mietox® (z. B. Reservierung, Bereitstellung, Transport, Einweisung, Verkauf von Verbrauchsmitteln) an Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).
2.
Abweichungen des Mieters gelten nur, wenn Mietox® ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2) Begriffsbestimmungen
1.
Mietgerät: das vermietete Gerät/der Anhänger inkl. Zubehör, Schlüssel, Dokumentation.
2.
Textform: z. B. E-Mail, WhatsApp, SMS.
3) Vertragsschluss, Identität des Mieters
1.
Angebote von Mietox® sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.
Ein Mietvertrag kommt zustande durch Bestätigung von Mietox® in Textform oder durch Übergabe des Mietgeräts.
3.
Mietox® kann vor Übergabe einen geeigneten Identitäts-/Berechtigungsnachweis verlangen (z. B. Ausweis, Führerschein, Handelsregister-/Gewerbenachweis). Bei fehlendem Nachweis kann Mietox® die Übergabe verweigern.
4) Reservierung und Verbindlichkeit
1.
Reservierungen sind erst verbindlich, wenn sie durch Mietox® in Textform bestätigt wurden und der Mieter die Reservierung in Textform bestätigt (z. B. Antwort „OK“) oder eine vereinbarte Reservierungsgebühr/Anzahlung geleistet wurde.
2.
Bis zur Bestätigung nach Abs. 1 kann Mietox® Reservierungen als unverbindliche Vormerkung führen und zeitlich befristen.
5) Stornierung
1.
Eine Stornierung hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang bei Mietox®.
2.
Für Verbraucher gilt: Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt.
3.
Textform: z. B. E-Mail, WhatsApp, SMS.
6) Stornokosten
Der Mieter haftet (Wiederbeschaffungswert) für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Gegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere vor Diebstahl zu sichern und vor Feuer, Wasser, Sturm und sonstigen Witterungseinflüssen zu schützen.
- bis 24 Stunden vor Abhol-/Bereitstellungszeitpunkt: kostenfrei
- weniger als 24 Stunden vorher: 30 %, mindestens 15 €
- weniger als 12 Stunden vorher: 50 %, mindestens 25 €
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Mietox® kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Mietox® bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
7) Nichtabholung / No-Show (keine Stornierung)
1.
Wird das reservierte Mietgerät zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt/übernommen und geht keine Stornierung nach Ziffer 5 ein, liegt ein No-Show vor.
2.
In diesem Fall kann Mietox® eine Ausfall- und Bereitstellungspauschale berechnen in Höhe von 80 % des Mietpreises des ersten Miettags, mindestens 25 €, höchstens jedoch 130 €.
3.
Mietox® ist nach Ablauf der vereinbarten Abholzeit (oder spätestens nach 2 Stunden) berechtigt, die Reservierung aufzuheben und das Mietgerät anderweitig zu vermieten; der Anspruch auf die Pauschale bleibt hiervon unberührt.
8) Kaution / Sicherheitsleistung
1.
Mietox® kann vor Übergabe eine Kaution verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Mietgerät und wird bei Reservierung/Bestätigung mitgeteilt.
2.
Richtwerte:
- Anhänger (35 €/Tag): Kaution 150 €
- Bodenfräse (90 €/Tag): Kaution 150 €
- Rüttelplatte (25 €/Tag): Kaution 100 €
3.
Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche von Mietox® aus dem Mietverhältnis (z. B. Miete, Schäden, Reinigung, Fehlteile, Verbrauchsmittel, Mietausfall).
4.
Mietox® ist berechtigt, fällige Forderungen mit der Kaution zu verrechnen. Eine Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe und Prüfung innerhalb von 5 Werktagen, sofern keine offenen Positionen bestehen.
9) Übergabe, Einweisung, Prüfung bei Übergabe
1.
Der Mieter erhält das Mietgerät in funktionsfähigem Zustand. Eine Einweisung/Bedienhinweise können erfolgen; der Mieter bleibt verpflichtet, sich mit der Bedienung vertraut zu machen.
2.
Der Mieter hat das Mietgerät bei Übergabe zu prüfen. Offensichtliche Vorschäden/Mängel sind unverzüglich anzuzeigen und – soweit vorhanden – im Übergabeprotokoll zu dokumentieren. Unterbleibt die Anzeige, gilt das Mietgerät als ordnungsgemäß übergeben (ausgenommen versteckte Mängel).
10) Rückgabe, Zustand, Reinigung, Fehlteile
1.
Das Mietgerät ist zum vereinbarten Rückgabetermin vollständig (inkl. Zubehör/Schlüssel) zurückzugeben.
2.
Wird das Gerät stark verschmutzt zurückgegeben, kann Mietox® Reinigung nach Aufwand berechnen, mindestens 25 €.
3.
Fehlteile werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
11) Verschleißteile und Verbrauchsmittel
1.
Normaler Verschleiß ist mit dem Mietpreis abgegolten.
2.
Verbrauchsmittel (z. B. Kraftstoff, Öl, Schmierstoffe) trägt der Mieter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.
Übermäßiger Verschleiß sowie Beschädigungen an Verschleißteilen (z. B. Fräszähne/Messer/Schneidwerkzeuge/Antriebs- und Schutzteile) aufgrund unsachgemäßer Nutzung, Überlastung, Fremdkörpern (Steine, Metall), ungeeigneten Untergrunds oder Fehlbedienung trägt der Mieter. Mietox® kann hierfür Ersatz zum Wiederbeschaffungswert sowie erforderliche Arbeits-/Montagekosten berechnen.
4.
Gibt der Mieter das Gerät mit leerem/unter Sollstand liegendem Kraftstoff-/Betriebsstoffstand zurück, ist Mietox® berechtigt, Material sowie eine Servicepauschale zu berechnen.
12) Transport, Verladen, Ladungssicherung
1.
Sofern der Mieter das Mietgerät selbst abholt/transportiert/verlädt, erfolgen Transport und Verladen auf Risiko des Mieters. Der Mieter ist verantwortlich für geeignetes Zugfahrzeug/Transportmittel, ausreichende Anhängelast, gültige Fahrerlaubnis sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Ladungssicherung).
2.
Schäden, die beim Verladen/Entladen/Transport durch den Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen, trägt der Mieter.
3.
Erfolgt die Anlieferung/Abholung durch Mietox®, hat der Mieter eine geeignete, gefahrlose Be- und Entladestelle sowie Zufahrt bereitzustellen. Wartezeiten, Fehlfahrten oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Angaben oder nicht nutzbarer Zufahrt können gesondert berechnet werden.
13) Mietdauer, verspätete Rückgabe, Überziehung
1.
Die Mietzeit beginnt mit Übergabe des Mietgeräts an den Mieter und endet mit Rückgabe an Mietox® (einschließlich vollständiger Rückgabe von Zubehör/Schlüsseln).
2.
Rückgabetermine sind verbindlich. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung von Mietox® in Textform. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
3.
Bei verspäteter Rückgabe ist Mietox® berechtigt, für jede angefangene weitere Mietperiode den jeweils gültigen Mietpreis zu berechnen.
4.
Darüber hinaus kann Mietox® Ersatz weiterer Schäden verlangen, insbesondere bei entgangener Anschlussvermietung oder zusätzlichem Organisations-/Transportaufwand, sofern und soweit der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.
14) Schäden am Mietgerät / Haftung des Mieters
1.
Die Mietzeit beginnt mit Übergabe des Mietgeräts an den Mieter und endet mit Rückgabe an Mietox® (einschließlich vollständiger Rückgabe von Zubehör/Schlüsseln).
2.
Rückgabetermine sind verbindlich. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung von Mietox® in Textform. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
3.
Bei verspäteter Rückgabe ist Mietox® berechtigt, für jede angefangene weitere Mietperiode den jeweils gültigen Mietpreis zu berechnen.
4.
Darüber hinaus kann Mietox® Ersatz weiterer Schäden verlangen, insbesondere bei entgangener Anschlussvermietung oder zusätzlichem Organisations-/Transportaufwand, sofern und soweit der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.
15) Verlust, Diebstahl, Beschlagnahme
1.
Der Mieter trägt während der Mietzeit die Obhutspflicht für das Mietgerät und hat es gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung angemessen zu sichern.
2.
Verlust, Diebstahl, Vandalismus sowie wesentliche Beschädigungen sind unverzüglich Mietox® mitzuteilen. Bei Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Vandalismus ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich polizeiliche Anzeige zu erstatten und Mietox® eine Vorgangsnummer sowie eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.
3.
Bei Verlust/Diebstahl haftet der Mieter nach Ziffer 14, insbesondere bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (Zeitwert) abzüglich eines ggf. realisierbaren Rest-/Verwertungswerts.
4.
Wird das Mietgerät durch Behörden beschlagnahmt, sichergestellt oder aufgrund eines Verhaltens aus dem Risikobereich des Mieters zurückgehalten, trägt der Mieter die daraus entstehenden Kosten und den Mietausfall.
16) Haftung von Mietox®
1.
Mietox® haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Mietox® auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
17) Preise, Zahlung, Fälligkeit, Verzug
1.
Es gelten die bei Reservierung/Vertragsschluss vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, sind Mietpreise, Kaution sowie sonstige Entgelte (z. B. Reinigung, Verbrauchsmittel, Transport, Ausfallpauschalen) bei Übergabe bzw. spätestens bei Rückgabe fällig.
2.
Rechnungen von Mietox® sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.
Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist Mietox® berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
4.
Bei Mietern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, ist Mietox® im Verzugsfall berechtigt, zusätzlich eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
5.
Der Mieter hat Mietox® die durch den Zahlungsverzug entstehenden erforderlichen Kosten zu ersetzen, insbesondere angemessene Mahn- und Inkassokosten, soweit diese gesetzlich erstattungsfähig sind.
18) Aufrechnung, Zurückbehaltung
1.
Der Mieter darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
2.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mieter nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
19) Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von Mietox®.
20) Gerichtsstand, anwendbares Recht
1.
Für Unternehmer gilt: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit zulässig – der Sitz von Mietox®.
2.
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
21) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
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